Narkosebehandlung

Narkosebehandlung
Analgosedierung oder Vollnarkose

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR NARKOSEBEHANDLUNG

Bei allen Formen der Narkose zur Zahnbehandlung dürfen die Patienten eine gewisse Zeit vor der Behandlung nicht mehr essen und trinken – d. h. sie müssen nüchtern sein.
 

Nach der Behandlung dürfen Sie aus rechtlichen Gründen 24 Stunden kein Auto fahren.
 

In der Regel können die Patienten nach einem Eingriff und einer Nachüberwachungszeit von 1 – 2 Stunden die Praxis in Begleitung zu Fuß verlassen.
 

Kosten

Die Regelungen für die Kostenerstattung von Anästhesieleistungen sind sehr komplex und stark abhängig von der Art des Eingriffs. Allgemeingültige Aussagen zu Kosten und Übernahme durch die Kassen sind daher kaum zu treffen. Bitte sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

JE NACH LÄNGE DES CHIRURGISCHEN EINGRIFFS KOMMEN FÜR DIE NARKOSE ZWEI UNTERSCHIEDLICHE VERFAHREN IN FRAGE:

Analgosedierung

Bei der Analgosedierung wird der Patient durch intravenös verabreichte Medikamente in einen Dämmerschlaf mit schmerzreduzierter Empfindung versetzt. Die Eigenatmung bleibt erhalten, jedoch ist das Bewusstsein fast vollkommen aufgehoben.

Dieses Verfahren eignet sich für weniger invasive Eingriffe, die nicht länger als eine Stunde dauern.
 

Vollnarkose

Bei der Vollnarkose wird durch intravenös verarbreichte Narkosemedikamente eine vollständige Bewusstseinsausschaltung mit völliger Schmerzfreiheit erreicht.

Die lebensnotwendige Sauerstoffversorgung wird nach Eintritt der Narkose durch eine künstliche Beatmung über die Nase und die Luftröhre des Patienten sichergestellt.